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Teilnahmebedingungen Instagram Gewinnspiel Pole Party

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die Einzelunternehmerin Katharina Spirido. Das Gewinnspiel richtet sich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Gewinn

Es wird eine 90 minütiges Girls Event verlost. Die Gewinnerin darf sich zwischen einem Pole/Hoop/hammock oder Chair Dance Event entscheiden. Zusätzlich darf die Person bis zu 6 weitere Freundinnen einladen. Eine Flasche Sekt/eine Flasche Wasser/eine Flasche O-Saft sind kostenfrei. Der Unterricht 

Teilnahme

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos sowie die Annahme der Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

Für die Teilnahme ist der/die Teilnehmende/r verpflichtet ein Foto per Instagram in dessen Story zu setzen welches die teilnehmende Person im Studio Pole Paradise Köln zeigt. Auf dem Foto muss die teilnehmende Person selbst zu sehen sein. Ein Foto einer anderen Person zu posten ist rechtswidrig.

Zusätzlich sollte der Beitrag zu dem Gewinnspiel geliked werden sowie die Personen die für das Event eingeladen werden sollten im Kommentarfeld verlinkt werden.

Gewinnerteilung/Teilnahmefrist

Teilgenommen werden kann vom 10.05.23 bis zum 22.05.23 um 23:59 Uhr. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss am 23.Mai 2023 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung aller Teilnehmenden. Der Gewinner wird zeitnah im Anschluss über Instagram schriftlich kontaktiert. Der Gewinner ist verpflichtet die Gewinnernachricht innerhalb von 48 Stunden zu bestätigen und die benötigten Personenangaben zu übermitteln. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich der Teilnehmende verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach erfolgen.

Ausschluss

Personen können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Teilnehmende gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, unlauter handelt oder falsche Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel macht.

Nichtteilnahmeberechtigte Personen

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind gewerbliche Nutzer und nicht natürliche Personen, insbesondere sogenannte Gewinnspiel-Eintragsservices.

Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Daneben behält sich die Organaistorin des Gewinnspiels,  das Recht vor, unberechtigten Teilnehmern auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern. Die mehrfache Teilnahme einer Person ist nicht erlaubt. Mehrfachregistrierungen können von uns nach Kenntniserlangung jederzeit gelöscht werden und der Teilnehmer kann insgesamt vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

Datenschutz

Die erhobenen und verarbeiteten Daten werden zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Mehr zum Thema Datenschutz finden Sie unter https://www.pole-paradise.net/impressum

Es steht dem Teilnehmenden frei, zu jederzeit die Teilnahme am Gewinnspiel mittels einer E-Mail an poleparadise@gmx.de zu widerrufen und somit die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken.

Beendigung des Gewinnspiels

Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Katharina Spirido Gebrauch, wenn aus gesundheitlichen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

Rechtsweg und Haftung

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Inanspruchnahme des Gewinns erfolgt auf eigenes Risiko. Barauszahlung, Umtausch, Umbuchung, Übertragung der Gewinne und der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Instagram.

Katharina Spirido, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Vertragspflichten beruhen. Die gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden gegeben. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

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​© 2016 Katharina Vörtmann Alle Rechte vorbehalten

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